Gesetzliche Parität (§ 656c BGB)
Wir weisen darauf hin, dass bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an Verbraucher die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsverteilung strikt eingehalten werden. Ein Nachlass, den wir einer Partei (z. B. dem Verkäufer) gewähren, kommt in gleichem Maße auch der anderen Partei (dem Käufer) zugute, sofern wir für beide Seiten tätig werden (§ 656c Abs. 1 BGB) .....> mehr Info







